Bestätigung der Gemeinnützigkeit

 Erneut erhielten wir am 30.07.2026 unter der StNr. 143/214/90426

die Anerkennung als gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der Körperschaften der öffentlichen Gesundheit
als besonders förderungswürdig
vom Finanzamt München.

 

Spendenbescheinigung

Für Spenden unter 300 € gilt der Überweisungsbeleg für die Steuererklärung,
für Spenden über 300 € stellen wir eine Spendenbescheinigung aus.